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Aufwendungsersatz / Gage

Für den entstehenden Aufwendungsersatz, der durch unsere Leistungen zur musikalischen Begleitung Eurer Veranstaltung entsteht, wird bei der Buchung ein Energieausgleich, derzeit in "EURO", vereinbart, der spätestens direkt nach der Veranstaltung zum Ausgleich ansteht. Bei Firmenfeiern kann "Überweisung" vereinbart werden. 

Die Höhe des Aufwendungsersatzes bestimmt die Art der geplanten Veranstaltung

und wird im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt.

Als Richtwert für private Feiern freuen wir uns über 50,-€ je Einsatzstunde

ab Abfahrt vom Wohnort des DJ.

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​*  6 aktive Stunden sind dabei die Basis;

    für Ab- und Aufbau werden im Normalfall keine Aufwendungen fällig (anderes ist zu verhandeln)

*  An- und Abfahrt

    sind im Rahmen von 50 km unseres derzeitigen Wohnortes  (Merseburg/Frankleben) inclusive - 

     für weitere Strecken wird eine Kilometerpauschale i.H.v. 0,30 €/km vereinbart.

   

   

 

                                                                       

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